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   BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80   

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BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80 (https://dejure.org/1983,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1983 - 2 C 45.80 (https://dejure.org/1983,1641)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - 2 C 45.80 (https://dejure.org/1983,1641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe - Gerichtliche Überprüfbarkeit der diesbezüglichen Auffassung des Dienstherrn - Berücksichtigungsfähigkeit zurückliegenden Verhaltens des Beamtenanwärters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 506
  • NVwZ 1985, 199 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1113
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Der erkennende Senat hat insbesondereim Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176) in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts dazu Stellung genommen, wann Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein können und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.

    Abzustellen ist jetzt vielmehr auf den Zeitpunkt der im vorliegenden Verfahren angegriffenen Ablehnungsentscheidung des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 1978 (vgl. BVerwGE 61, 176 [190, 191 f.]; Urteil vorn9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [ZBR 1982, 85];Beschluß vom 19. Juli 1982 - BVerwG 2 B 71.80 -).

    Auch handelte es sich um Verhaltensweisen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen und denen der Dienstherr im Hinblick darauf, daß solche Verhaltensweisen häufig Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind, nur ein erheblich geringeres Gewicht beimessen darf als etwa einer über Jahre hinweg bis in die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit aufrechterhaltenen aktiven Beteiligung an mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Bestrebungen (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356]; BVerwGE 61, 176 [190];Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [a.a.O.]).

    Auch besagt ein mangelnder Nachweis aktiven Eintretens für die freiheitliche demokratische Grund Ordnung, auch während des im Beamtenverhältnis geleisteten Vorbereitungsdienstes, dann nichts gegen den Bewerber, wenn dies - wie vielfach - auf mangelnder Gelegenheit beruhen kann (vgl. auch BVerwGE 61, 176 [181]); auch für Bewerber, die früher zu Bedenken hinsichtlich ihres künftigen verfassungstreuen Verhaltens Anlaß gegeben haben, kann dies nicht anders betrachtet werden.

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Abzustellen ist jetzt vielmehr auf den Zeitpunkt der im vorliegenden Verfahren angegriffenen Ablehnungsentscheidung des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 1978 (vgl. BVerwGE 61, 176 [190, 191 f.]; Urteil vorn9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [ZBR 1982, 85];Beschluß vom 19. Juli 1982 - BVerwG 2 B 71.80 -).

    Auch handelte es sich um Verhaltensweisen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen und denen der Dienstherr im Hinblick darauf, daß solche Verhaltensweisen häufig Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind, nur ein erheblich geringeres Gewicht beimessen darf als etwa einer über Jahre hinweg bis in die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit aufrechterhaltenen aktiven Beteiligung an mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Bestrebungen (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356]; BVerwGE 61, 176 [190];Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [a.a.O.]).

    Hat ein Bewerber, wie hier, bereits einen Vorbereitungsdienst abgeleistet, während dessen der Dienstherr sich unmittelbar ein zuverlässiges Bild über ihn machen konnte, so ist das Verhalten des Bewerbers während dieses Zeitraums jedenfalls eingehend zu berücksichtigen (vgl. auchUrteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Das Bundesverfassungsgericht habe im Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356]) ausgeführt, daß im Vorbereitungsdienst, wo die Verwaltung unmittelbar sich ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen könne, der Schwerpunkt für die Gewinnung des Urteils liegen müsse, ob der Bewerber die geforderte Gewähr der Verfassungstreue biete.

    Auch handelte es sich um Verhaltensweisen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen und denen der Dienstherr im Hinblick darauf, daß solche Verhaltensweisen häufig Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind, nur ein erheblich geringeres Gewicht beimessen darf als etwa einer über Jahre hinweg bis in die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit aufrechterhaltenen aktiven Beteiligung an mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Bestrebungen (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [356]; BVerwGE 61, 176 [190];Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Hat der Beklagte das Verhalten des Klägers in den etwa 2 1/2 Jahren vom Ende des Studiums bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides, insbesondere während des Vorbereitungsdienstes, nicht ermittelt oder jedenfalls bei seiner Abwägung nicht gewürdigt, so hat er einen für seine Prognose grundsätzlich (vgl. BVerwGE 39, 334 [BVerwG 22.02.1972 - I C 24/69] [356]) besonders bedeutsamen Zeitabschnitt außer acht gelassen und ist somit von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Das jüngere Verhalten des Klägers durfte auch dann, wenn vor seiner Zulassung zum Vorbereitungsdienst die damaligen Zweifel des Beklagten an seinem künftigen verfassungstreuen Verhalten gerechtfertigt gewesen sein sollten, nicht etwa allein unter dem Gesichtspunkt geprüft werden, ob es als glaubwürdige Distanzierung von früheren Verhalten die damaligen Zweifel ausräume (vgl. BVerwGE 62, 267 [274]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Erst wenn diese Schwelle überschritten ist, setzt die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn ein (vgl.Urteil vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - [Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 4 = ZBR 1982, 79]).
  • BVerwG, 19.07.1982 - 2 B 71.80

    Zulässigkeit eines erneuten Antrages und damit eines erneuten

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 45.80
    Abzustellen ist jetzt vielmehr auf den Zeitpunkt der im vorliegenden Verfahren angegriffenen Ablehnungsentscheidung des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 1978 (vgl. BVerwGE 61, 176 [190, 191 f.]; Urteil vorn9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 49.78 - [ZBR 1982, 85];Beschluß vom 19. Juli 1982 - BVerwG 2 B 71.80 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

    Erst wenn diese Schwelle überschritten ist, setzt die Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn ein (BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 45.80 -, NJW 1985, 506, und die Ausführungen unten).

    Hat ein Bewerber, wie hier, bereits einen Vorbereitungsdienst abgeleistet, während dessen der Dienstherr sich unmittelbar ein zuverlässiges Bild über ihn machen konnte, so ist das Verhalten des Bewerbers während dieses Zeitraums jedenfalls eingehend zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 45.80 -, NJW 1985, 506; vgl. auch Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 49.78 -, DÖD 1982, 24).

    Der Beklagte hat nach alledem eine neue, selbständige, maßgebend auf die Person des Klägers bezogene Abwägung auf der Grundlage des derzeitigen Gesamtbildes vorzunehmen, bei der auch dem jüngeren Verhalten ein höheres Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.1983, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.10.2017 - 6 ZB 17.941

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen fehlender charakterlicher Eignung

    Bei der Entscheidung des Dienstherrn über die Einstellung ist eine Abwägung auf der Grundlage des Gesamtbildes zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorzunehmen, bei der den zurückliegenden Umständen ein schon durch den Zeitablauf vermindertes Gewicht und den jüngeren Umständen ein entsprechend höheres Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1983 - 2 C 45.80 - juris Rn. 28, 29 am Ende).
  • VG Berlin, 30.11.2004 - 26 A 265.03

    Ehemaliges NPD-Mitglied darf nicht Justizwachtmeister werden

    Dabei darf der Dienstherr "Verhaltensweisen, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen, häufig Emotionen in Verbindung mit engagierten Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind" (BVerfGE 39, 334, 356) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] , weit zurückliegen oder beendeten einmaligen Vorgängen (z.B. aktive Teilnahme an einer Demonstration, Unterzeichnung einer Resolution oder eines Wahlaufrufs mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen) nur ein erheblich geringeres Gewicht beimessen als etwa einer über Jahre hinweg bis in die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit aufrechterhaltenen aktiven Beteiligung an mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren Bestrebungen (BVerwGE 61, 176, 190 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 45.80 -, NJW 1985, 506, 507) [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 45/80] .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    Zur insoweit vergleichbaren Entscheidung des Dienstherrn gegenüber Beamten(-Bewerbern) vgl.: BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/85 -, BVerfGE 39, 334 (353); BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 45.80 -, DVBl. 1983, 1113 (1114); OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97 -, NVwZ 1998, 874 (875).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 2 B 12.86

    Gewähr der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Überprüfung der

    Im übrigen hat der beschließende Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts vor allem in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.80 - (BVerwGE 61, 194) und - BVerwG 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, - BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 85 u. 83), - BVerwG 2 C 10.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 4), - BVerwG 2 C 16.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 5) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - sowohl für Beamte auf Probe als auch für Beamte auf Widerruf - gerechtfertigt sein können, und ob und wie bestehende Zweifel an der Verfassungstreue durch die Mitwirkung des Beamten zerstreut werden können (zur Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Tatumständen vgl. u.a. BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] sowie Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 45.80 - sowie zur Nichtbeantwortung sachdienlicher Fragen vgl. Beschlüsse vom 1. und 2. November 1982 - BVerwG 2 B 118.81 - und - BVerwG 2 B 43.81 - <ZBR 1983, 181>).
  • OVG Bremen, 06.10.2023 - 2 B 278/23

    Anhörung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Beurteilungsfehler; charakterliche

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die Eignungsprognose der Dienstherrin in Rechnung zu stellen hat, dass weiter zurückliegenden Aktivitäten des Beamten oder des Beamtenbewerbers ein schon durch Zeitablauf vermindertes Gewicht und dem jüngeren Verhalten ein entsprechend höheres Gewicht zukommt; das gilt in besonderem Maße, wenn die beanstandeten Verhaltensweisen in einem Alter stattgefunden haben, in dem die Persönlichkeitsentwicklung eines noch jungen Menschen regelmäßig noch nicht abgeschlossen ist (vgl. bereits BVerwG, Urt. v.09.06.1983 - 2 C 45/80, juris Rn. 29; Urt. v. 27.11.1980 - 2 C 38/79, BVerwGE 61, 176 -194, Rn. 40; Bay. VGH , Beschl. v 23.10.2017 - 6 ZB 17.941, juris Rn. 16).
  • VG Darmstadt, 02.08.2007 - 1 E 1247/06

    Zu Zweifeln an der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Lehrers - wegen

    Wird hingegen zwar das Verhalten des Beamtenbewerbers während des Vorbereitungsdienstes ermittelt, als nicht zu beanstanden beurteilt und insoweit auch in den Abwägungsprozess einbezogen, ohne ihm jedoch das im Vergleich zu den sonstigen, als beanstandungswürdig gewerteten Aktivitäten und Verhaltensweisen gebotene besondere Gewicht beizumessen, liegt ein Verstoß gegen allgemein gültige Wertmaßstäbe vor (zu Vorstehendem siehe BVerwG, Urteil vom 09.06.1983 - 2 C 45/80 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 B 157.88

    Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers anhand objektiver Kriterien -

    Der beschließende Senat hat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts vor allem in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.80 - (BVerwGE 61, 194) und - BVerwG 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, - BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 85 u. 83), - BVerwG 2 C 10.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 4), - BVerwG 2 C 16.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 5) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - sowohl für Beamte auf Probe als auch für Beamte auf Widerruf - gerechtfertigt sein können, und ob bzw. wie bestehende Zweifel an der Verfassungstreue durch die Mitwirkung des Beamten ausgeräumt werden können (zur Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Tatumständen vgl. u.a. BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] sowie Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 45.80 - sowie zur Nichtbeantwortung sachdienlicher Fragen vgl. Beschlüsse vom 1. und 2. November 1982 - BVerwG 2 B 118.81 - <DÖD 1983, 27> und - BVerwG 2 B 43.81 - <ZBR 1983, 181>).
  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 2 K 21.643

    Keine Ernennung als Beamtin auf Probe wegen Verschweigens eines strafrechtlichen

    Bei der Entscheidung, einen Beamten in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, erfolgt die im Hinblick auf die charakterliche Eignung gebotene Abwägung auf der Grundlage des Gesamtbildes zum Entscheidungszeitpunkt; zurückliegende Umstände haben dabei ein schon durch den Zeitablauf vermindertes Gewicht, wohingegen den jüngeren Umständen ein entsprechend höheres Gewicht zukommt (BVerwG, U.v. 9.6.1983 - 2 C 45.80 - juris Rn. 28, 29).
  • BVerwG, 17.09.1984 - 2 B 26.83

    Prüfung der Eignung eines Beamten auf Probe - Zweifel an der Verfassungstreue

    Der beschließende Senat hat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.80 - (BVerwGE 61, 194) und 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 83 und 85), BVerwG 2 C 10.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 4), - BVerwG 2 C 16.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 5) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - sowohl für Beamte auf Probe als auch für Beamte auf Widerruf - gerechtfertigt sein können, und ob und wie bestehende Zweifel an der Verfassungstreue durch die Mitwirkung des Beamten zerstreut werden können (zur Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Tatumständen vgl. u.a. BVerwGE 61, 176 [190 f.] sowie Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 45.80 - [Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 7]).
  • BVerwG, 07.05.1984 - 2 B 32.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Prognose über die

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